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01. Juni 2022

 

Wie weiter mit der Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Beginn 19:00

 

Die Veranstaltung kommentiert das Urteil des BVerfG vom 26. 2. 2020 und diskutiert dessen Auswirkungen. Das Gericht hatte das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe gekippt und jedem Menschen zu jeder Zeit das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zugestanden. Zudem wurde der Bundestag zu einer gesetzlichen Neuregelung aufgefordert. An diesem Abend werden die drei fraktionsübergreifenden Gesetzesentwürfe diskutiert und wichtige Begriffe geklärt: Was ist der Unterschied zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe? Was heißt assistierter Suizid oder Suizidhilfe, was Freitodbegleitung? Was versteht man unter „geschäftsmäßiger Sterbehilfe“? Was ist strafbar und was nicht?

Über das Für und Wider der Sterbehilfe diskutieren:
- Gerhart Gross, Leiter der Kontaktstelle Bayern der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), ein Verein, der eine ergebnisoffene Suizidversuchspräventionsberatung anbietet und ärztliche Freitodbegleitungen vermittelt,
- Friedrich Brockmeyer, langjähriger Leiter eines Pflegedienstes in München. Er befürchtet, dass Menschen durch gesellschaftlichen Druck oder weil sie niemandem zur Last fallen wollen, Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Daher plädiert er für eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe.
Moderation: Assunta Tammelleo, Vorsitzende des BfG München

 

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